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   BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62   

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https://dejure.org/1963,6394
BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62 (https://dejure.org/1963,6394)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1963 - IV ZR 148/62 (https://dejure.org/1963,6394)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1963 - IV ZR 148/62 (https://dejure.org/1963,6394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 126
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62
    Was das auf § 48 EheG gestützte Scheidungsverlangen betrifft, so steht allein zur Prüfung, ob das Berufungsgericht ohne Verstoß gegen sachlichrechtliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften zu dem Ergebnis gelangt ist, der Kläger habe die festgestellte unheilbare Zerrüttung der Ehe überwiegend verschuldet und es lasse sich nicht feststellen, daß der Beklagten die Bindung an die Ehe und eine zumutbare Bereitschaft, sie fortzusetzen, fehle, und der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung greife deshalb durch (BGHZ 38, 116; 39, 26) [BGH 16.01.1963 - V ZR 237/60].

    zu geben (Urteile des Senats LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 35; BGHZ 39, 26.) Noch weniger kann ein solches Recht damit begründet werden, dass die innere Verbundenheit der Eheleute erloschen und nur noch eine "Konventionsehe" übrig geblieben sei.

    Zwar ist, wenn ein Ehegatte sich von der Ehe losgesagt hat, ohne dass der andere ihn durch schwer ehewidrige Handlungen verletzt hat, nicht ausnahmslos ein Schuldvorwurf im Sinne des § 48 Abs. 2 EheG angebracht, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil, das BGHZ 39, 26 veröffentlicht ist, dargelegt hat; es ist aber nicht ersichtlich, dass der Kläger, der noch während des ersten Scheidungsrechtsstreites geschlechtliche Beziehungen zu der Beklagten unterhielt, nach weinen Ehelischen und geistigen Kräften und seiner Bildung und Erziehung zur Fortsetzung der Ehe nicht in der Lage gewesen und sie nicht von ihm zu erwarten gewesen wäre, selbst wenn die Beklagte sich in der in der Klageschrift des Vorprozesses behaupteten Weise verhalten haben sollte.

    Dafür ist es erheblich, ob die Ehe, wenn der Kläger pflichtgemäß die Trennung nicht betrieben hätte, voraussichtlich Bestand gehabt hätte oder auch dann in nicht allzu ferner Zeit ohne seine Schuld an den in ihr vorhandenen Belastungen gescheitert wäre (Urteil des Senats BGHZ 39, 26).

    Das angeführte Urteil, das BGHZ 39, 26 veröffentlicht ist, enthält auch Ausführungen zur Frage der Beweislast in den Fällen, in denen es sich darum handelt, ob den Kläger wegen der Lossagung von der Ehe die alleinige Schuld an der Zerrüttung trifft.

  • BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60

    Vormerkung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62
    Was das auf § 48 EheG gestützte Scheidungsverlangen betrifft, so steht allein zur Prüfung, ob das Berufungsgericht ohne Verstoß gegen sachlichrechtliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften zu dem Ergebnis gelangt ist, der Kläger habe die festgestellte unheilbare Zerrüttung der Ehe überwiegend verschuldet und es lasse sich nicht feststellen, daß der Beklagten die Bindung an die Ehe und eine zumutbare Bereitschaft, sie fortzusetzen, fehle, und der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung greife deshalb durch (BGHZ 38, 116; 39, 26) [BGH 16.01.1963 - V ZR 237/60].
  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62
    Was das auf § 48 EheG gestützte Scheidungsverlangen betrifft, so steht allein zur Prüfung, ob das Berufungsgericht ohne Verstoß gegen sachlichrechtliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften zu dem Ergebnis gelangt ist, der Kläger habe die festgestellte unheilbare Zerrüttung der Ehe überwiegend verschuldet und es lasse sich nicht feststellen, daß der Beklagten die Bindung an die Ehe und eine zumutbare Bereitschaft, sie fortzusetzen, fehle, und der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung greife deshalb durch (BGHZ 38, 116; 39, 26) [BGH 16.01.1963 - V ZR 237/60].
  • BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62

    Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62
    Der in der Rechtsprechung des Senats herausgestellte Grundsatz, daß ein nur hypothetischer Eheverlauf regelmäßig keine geeignete Grundlage für die Entscheidung bilde (BGHZ 39, 134), ist in einem Fall ausgesprochen, in dem zwischen einer lang anhaltenden und fortdauernden Trennung aus politischen Gründen und der in deren Verlauf erfolgten Aufgabe der ehelichen Gesinnung und Verletzung der ehelichen Treuepflicht als Zerrüttungsursachen abgewogen werden mußte.
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 337/62

    Rechtsmittel

    Wenn ein Ehegatte gegenüber diesen Forderungen versagt und Belastungen, denen die Ehe ausgesetzt ist, oder Fehlhandlungen des anderen Ehegatten, denen gegen über er Nachsicht üben müßte, zum Anlaß nimmt, sich endgültig von der Ehe abzuwenden, so kann gerade seine Abwendung als die von ihm schuldhaft gesetzte entscheidende Zerrüttungsursache zu bewerten sein (Urteile des Senats vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62 und vom 25. September 1963 IV ZR 330/62.).

    Selbst wenn der Kläger Belastungen, unter denen die Ehe stand, nicht hätte zum Anlaß nehmen dürfen, sich endgültig von der Beklagten zu trennen, könnte unter Umständen seinem schuldhaften Verhalten die überwiegende Schuld an der Zerrüttung der Ehe nicht beizumessen sein, sofern die Ehe bereits vorher in ihrem Bestand gefährdet war und auch ohne die von ihm durchgeführte Trennung und bei eigenem pflichtgemäßen Verhalten in nicht allzu ferner Zeit an den in ihr vorhandenen, von seinem Verschulden unabhängigen Belastungen gescheitert wäre (Urteil des Senats vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62).

  • BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62

    Rechtsmittel

    Wohl kann die Schwere einer begangenen Verfehlung dafür von Bedeutung sein, in welchem Umfang sie ehezerstörend gewirkt hat, und ob dem anderen Ehegatten angesichts der Verfehlung noch angesonnen werden kann, in der Ehe auszuharren, wofür es allerdings erheblich ist, ob die Verfehlung geeignet wäre, ein Scheidungsrecht wegen Verschuldens zu begründen (Urteile des Senats LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 35, BGHZ 39, 26 und vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62); aus diesem Grunde kann auch im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG die Prüfung der Schwere der von den Ehegatten begangenen Ehewidrigkeiten geboten sein.
  • BGH, 02.12.1964 - IV ZR 1/64

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Juli 1963 - IV ZR 148/62 -, Fam. 1964, 80) sind bei der Prüfung, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat, auch Behauptungen zu berücksichtigen, die er schon in einem früheren Rechtsstreit, in dem er mit der auf § 43 EheG gestützten Klage abgewiesen worden ist, vorgebracht hatte, jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn zur Zeit des Vorprozesses für eine Klage nach § 48 EheG die Voraussetzungen von dessen Absatz 1 nicht vorlagen.
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